Kleiner Unterhalt
von Baugenossenschaft GISA
Reparaturen und Unterhalt in der Wohnung sind eine Gegenpflicht des Vermieters für den Mietzins. Es gibt aber eine Ausnahme: Mieterinnen und Mieter müssen kleine Mängel in der Wohnung selbst beheben. In der Praxis wird dabei vom „kleinen Unterhalt“ gesprochen.
Was ist der kleine Unterhalt?
Darunter werden kleine, für den gewöhnlichen Unterhalt erforderliche Reinigungen oder Ausbesserungen verstanden, zum Beispiel:
- Instandhalten der Installationen, Armaturen und Apparate in Küche und Bad.
- Ersetzen von Kuchenblechen, Kühlschrankeinrichtungen wie das Getränkefach, Flaschenrechen, Einhängeschalen oder der Tiefkühlfachtüre.
- Ersetzen vom Spiegel, WC-Deckel (Garnitur), Ablaufdeckel in Lavabo und Badewanne.
- Ersetzen von elektrischen Schalterabdeckungen oder Steckdosen, Sicherungen, Glühbirnen
- Entstopfen von Abwasserleitungen bis zur Hauptleitung
- Ölen von Scharnieren oder das Anziehen einer lockeren Schraube bei einer Steckdose
Was fällt unter den kleinen Unterhalt?
Auch Kleinteile werden Mietern in Rechnung gestellt, z.B. Backbleche, Filter beim Dampfabzug oder Zahngläser, Duschschläuche, Ersatz der Waschkarte, Ersatz von Teilen im Kühlschrank etc. Der Mieter muss Kleinteile auch dann auf eigene Kosten ersetzen, wenn deren Lebensdauer bereits abgelaufen ist.
Was fällt nicht mehr unter den kleinen Unterhalt?
Reparaturen oder Reinigungen von Gegenständen, welche Mieter nicht mehr selbst erledigen können, gehen zu Lasten des Vermieters. Dazu gehören z.B. das Entstopfen der Hauptleitung für das Abwasser, die Reparatur des Geschirrspülers durch eine Fachperson oder das Reinigen von Fensterläden, wenn das ohne Gerüst zu gefährlich ist.
Wo ist die Kostengrenze für den kleinen Unterhalt?
Die GISA stützt sich auf die Allgemeinen Bestimmungen zum Mietvertrag der Wohnbaugenossenschaften Schweiz, welche den Mietvertragsunterlagen jeweils beigelegt wird. Unter Artikel 9.2 wird die Grenze bei CHF 180.00 festgelegt. Generell ist in der Schweiz eine Kostengrenze von CHF 150-250 pro Einzelfall weit verbreitet.
Zu beachten: bei der GISA wird generell nur das Material inkl. MWSt verrechnet, in der Regel ohne den Arbeitsaufwand unserer Hauswarte.