Informationsanlass zum Anteilscheinkapital

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Damit die GISA das Ersatzneubauprojekt realisieren kann, werden neue Hypotheken aufgenommen. Dank der Vereinheitlichung des Anteilschein-Kapitals kann die GISA mehr Eigenkapital generieren und bessere Finanzierungskonditionen von den Finanzinstituten erwarten. Somit profitieren alle bei der GISA von einem stärkeren Eigenkapital.

 

Heute ist das Anteilschein-Kapital der Wohnungen unterschiedlich hoch. Mit dem Ersatzneubau wird das Anteilschein-Kapital nochmals anders definiert, d.h. die Unterschiede innerhalb der GISA werden noch grösser und noch unübersichtlicher.

 

Der Vorstand schlägt vor, das Anteilschein-Kapital der GISA zu vereinheitlichen. Der Betrag wird neu pro Anzahl Zimmer definiert. In den Statuten, Art. 15.2 ist definiert, dass der Maximalbetrag des Genossenschaftskapitals bei 20% der Anlagekosten liegt. Der Vorstand schlägt eine moderate Erhöhung vor, unterhalb dieser 20%-Grenze.

 

Am 29. Februar hat eine gut besuchte Info-Veranstaltung zu diesem Thema stattgefunden. Die Meinungen der Genossenschafter:innen waren geteilt. Es wurden sowohl positive Rückmeldungen, aber auch Bedenken hinsichtlich der finanziellen Tragbarkeit für die einzelnen Genossenschafter:innen sowie bezüglich der Fristen geäussert. Diese Themen werden vom Vorstand aufgenommen und überarbeitet.

 

Der Vorstand wird das Reglement über die Genossenschaftsanteile an der Generalversammlung im Juni zur Abstimmung bringen. Die Genossenschafter:innen erhalten im Newsletter vom März 2024 sowie mit der GV-Einladung weitere Informationen zu diesem Thema.

 

Die Präsentation des Infoanlasses finden Sie hier.

 

 

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