Darlehenskasse der GISA
von Baugenossenschaft GISA
In der Darlehenskasse der GISA können die Genossenschafter*innen der GISA ihr Geld langfristig und zinstragend anlegen. Auszahlungen werden auf Verlangen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Kündigungsfristen geleistet. Alle Genossenschafter*innen dürfen in der Darlehenskasse ein Konto eröffnen, sofern das Anteilscheinkapital vollständig einbezahlt ist.
Die Darlehenskasse hat einen doppelten Zweck: Einerseits verschafft sie der GISA günstiges Kapital für Sanierungen und Neubauten. Andererseits ist sie für die Genossenschafter*innen eine attraktive Kapitalanlage; die Konten werden spesenfrei geführt und in der Regel ist der Zinssatz höher als bei Bankspargeldern.
Aktuell beträgt der Zinssatz 1.0%.
Für Einzahlungen steht Ihnen ein Einzahlungsschein zur Verfügung. Bitte vermerken Sie beim Zahlungszweck jeweils Ihren Namen, mit dem Hinweis ‘Darlehenskasse’.
Anträge für Auszahlungen müssen schriftlich an die Verwaltung zugestellt werden. Die GISA leistet die Auszahlungen auf Verlangen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Kündigungsfristen, bitte dieses Auszahlungsformular verwenden.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Verwaltung. Das Reglement über die Darlehenskasse finden Sie auf unserer Webseite.