Brandschutzmassnahmen bei der GISA

von

Rundgang mit der Feuerpolizei

Die GISA führte Anfang Februar 2026 einen Rundgang mit der Feuerpolizei durch. Anschliessend hat die Feuerpolizei die Feststellungen in einem Bericht zusammengefasst.

 

Für die GISA bedeutet dies Folgendes:

  • Alle Aussentüren müssen auf der Innenseite mit einem Notausgangverschluss oder einem Drehknopf ausgerüstet sein. Diese Massnahme hat höchste Priorität.
  • Türstopper an Aussentüren sind nicht mehr zulässig, da sie manipuliert werden können und im Notfall das Öffnen der Türen erschweren. Die Hauswarte sie deswegen entfernt.
  • Brandschutztüren müssen klar gekennzeichnet sein und jederzeit geschlossen bleiben. Das Offenhalten mit Keilen ist nicht erlaubt. Entsprechende Keile wurden bereits entfernt.
  • Die Türschliesser an Brandschutztüren werden so eingestellt, dass sich die Türen wieder vollständig schliessen. Diese Funktion wird künftig zweimal jährlich kontrolliert.
  • Treppenhäuser sind Flucht- und Rettungswege und müssen zwingend leer bleiben, damit die Rettungsdienste im Ernstfall rasch und ungehindert mit Ausrüstung ins Gebäude gelangen können. Dies gilt auch für Treppenunterstände im Keller, Nischen sowie grosszügige Eingangsbereiche.
  • Laubengänge sind horizontale Fluchtwege und müssen jederzeit frei und begehbar sein.

 

Fazit: Alle Treppenhäuser der GISA, inkl. Treppenunterstand, müssen leer sein.

 

Was aus Sicht der Feuerpolizei erlaubt ist:

  • Schuhschrank aus Metall, an der Wand befestigt (nichts darauf oder daneben)
  • Eine Türmatte

 

Die GISA wird folgende Massnahmen einführen:

  • März 2026: Das Thema «Brandschutzmassnahmen» wird in einem Newsletter ausführlich erläutert.
  • Anfang April 2026: Die Mieter:innen werden informiert, dass die Treppenhäuser und Laubengänge bis am 19. April geleert werden müssen.
  • Ab dem 20. April werden die Hauswarte alle restlichen Gegenstände entfernen und einlagern.
  • Ende April: die Verwaltung kontrolliert die Treppenhäuser und erstellt eine Fotodokumentation für die Feuerpolizei.

 

Die von den Hauswarten eingesammelten Gegenstände können innert zwei Monaten abgeholt werden. Anfragen für einen Abholtermin können via Serviceauftrag (QR-Code) an die Verwaltung (Rubrik allgemeine Anfrage) erfasst werden. Nicht abgeholte Gegenstände werden anschliessend entsorgt. Vorerst werden bei der Abholung keine Gebühren erhoben. Im Wiederholungsfall wird für die Herausgabe eingesammelter Gegenstände eine Gebühr von 100 CHF verlangt.

 

Der Brandschutz liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Mieter:innen und Vermieterschaft – nur durch die Mitwirkung aller kann die Sicherheit im Gebäude gewährleistet werden. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

 

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