Wie lauten die Belegungsvorschriften?
Freitragende Wohnungen können grundsätzlich von allen Personen gemietet werden. Die Mindestbelegung ist wie folgt definiert: Anzahl Personen + 2 = maximale Wohnungsgrösse. Halbe Zimmer werden nicht berücksichtigt. Vorbehalten bleiben behördliche Auflagen.
Für die subventionierten Wohnungen gelten Belegungsvorschriften des Subventionsgebers.
Zuletzt aktualisiert am 14.07.2020 von Baugenossenschaft GISA.