Wie lauten die Belegungsvorschriften?

Freitragende Wohnungen können grundsätzlich von allen Personen gemietet werden. Die Mindestbelegung ist wie folgt definiert:  Anzahl Personen + 2 = maximale Wohnungsgrösse. Halbe Zimmer werden nicht berücksichtigt. Vorbehalten bleiben behördliche Auflagen.

Für die subventionierten Wohnungen gelten Belegungsvorschriften des Subventionsgebers.

Zuletzt aktualisiert am 14.07.2020 von Baugenossenschaft GISA.

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