Was darf ich an meiner Wohnung selbst verändern?

Bauliche Veränderungen, Installationen, Farbanstriche, Umzäunungen usw. obliegen der Baugenossenschaft und nicht des einzelnen Mieters. Falls die Mietpartei eine der genannten Tätigkeiten selbst vornehmen möchte, verpflichtet sie sich der vorgängigen Einholung einer Zustimmung der Verwaltung. Über die Wohnungseinrichtung, -ausstattung und über bauliche Änderungen (auch Verbesserungen) wird ausführlich in den Mietverträgen und den allgemeinen Bestimmungen geregelt.

Zuletzt aktualisiert am 08.07.2020 von Baugenossenschaft GISA.

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