Was passiert bei einer Unterbelegung?

Beispiele von einer Unterbelegung: eine Person wohnt in einer 4-Zimmerwohnung, zwei Personen in einer 5-Zimmerwohnung oder drei Personen in einer 6-Zimmerwohnung.

Die Verwaltung kann bei einer vorübergehenden Unterbelegung eine befristete Ausnahmebewilligung erteilen. Bei Unterbelegung ist ein Mietzinszuschlag von CHF 200 pro unterbelegtem Zimmer und Monat zu entrichten.

Die Verwaltung ist bei dauerhafter Unterbelegung bestrebt, dem Genossenschaftsmitglied so rasch als möglich eine freiwerdende, den neuen Verhältnissen entsprechende Wohnung anzubieten. Mieter/Innen sind verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Nach zwei abgelehnten Umsiedlungsangeboten kann das Mitglied aus der Genossenschaft ausgeschlossen und der Mietvertrag gekündigt werden.

Zuletzt aktualisiert am 14.07.2020 von Baugenossenschaft GISA.

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