Führen Sie Wartelisten für bestehende Genossenschafter/Innen?

Bestehende Genossenschafter/Innen haben das Recht, sich für einen internen Wohnungswechsel zu bewerben. Dafür muss ebenfalls eine Anmeldung ausgefüllt und der Verwaltung abgegeben werden. Die Anmeldungen werden aufbewahrt. Anrecht auf einen internen Wechsel haben Genossenschafter/Innen, sofern das bestehende Mietverhältnis mindestens fünf Jahre gedauert hat.

Zuletzt aktualisiert am 14.07.2020 von Baugenossenschaft GISA.

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