Darf ich Untermieter in meiner Wohnung anmelden?

Ja, jedoch nur nach vorgängiger Information an die Verwaltung. Die Angaben zur Untermieterin (Kopie der ID) sowie eine Kopie des Untermietvertrages sind der Verwaltung ebenso vorgängig mitzuteilen. Das Erzielen von Gewinnen aus einer Untermiete ist nicht erlaubt und kann ein Kündigungsgrund des Mietobjektes darstellen.

Jede Änderung der Wohnungsbelegung ist der Verwaltung zu melden (z.B. auch Familienzuwachs). Die Wohnungsbelegungsvorschriften (FAQ «Wie lauten die Belegungsvorschriften?») sind dabei jeweils einzuhalten. Bei einer Unterbelegung wird gemäss LINK (FAQ «Was passiert bei einer Unterbelegung?») verfahren.

Zuletzt aktualisiert am 08.07.2020 von Baugenossenschaft GISA.

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